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Was wird für ein Vertragsabschluss benötigt?
- Der gültige Bedarfsbescheid.
- Zum Termin müssen entweder beide Erziehungsberechtigte anwesend sein,
oder eine Kopie des Ausweises/Reisepasses sowie eine schriftliche Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden.
Die Vollmacht sollte dazu berechtigen, dass alle nötigen Angaben, auch im Namen des nicht anwesenden Elternteils, schriftlich bestätigt werden können.
- Bei Alleinsorgeberechtigten muss eine Negativbescheinigung vom Jugendamt oder ein entsprechendes Gerichtsurteil mitgebracht werden.
- Ein Lichtbild des Kindes (in etwa Passbildgröße)
- Verträge können nur mit einem Termin abgeschlossen werden.