Willkommen!
Liebe Eltern die Schule ist ein wichtiger Ort, der nicht nur Wissen und Struktur bietet, sondern auch dabei hilft, Eigenverantwortung und Selbständigkeit zu lernen. Unser Schulmotto basiert auf drei Grundpfeilern: Gemeinschaft, Vielfalt und Umweltbewusstsein. Gemeinschaft bedeutet, dass Kinder und Eltern gemeinsam mit dem pädagogischen Personal die Schule zu einem lebendigen und unterstützenden Umfeld machen. Engagement und Mitgestaltung sind von großer Bedeutung.Es gibt viele Möglichkeiten, sich aktiv einzubringen! Zu Beginn des Schuljahres können sich Kinder und Eltern in die verschiedenen Gremien der Schule wählen lassen. In enger Zusammenarbeit mit der Schul- und Hortleitung können Ideen und Unterstützung bei allen Themen rund um den Schulalltag vielfältig eingebracht werden. Zusammen können wir Frühlingskonzerte, Sommerfeste, Spendenaktionen und vieles mehr organisieren.Wir freuen uns auf ein interessantes und respektvolles Schuljahr!
Elternbeteiligung und Mitgestaltung
Die Klassenelternversammlung (§ 89 Abs. 1 SchulG) besteht aus allen Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse, deren Kinder zum Beginn eines Schuljahres minderjährig sind. Sie tagt spätestens eine Monat nach Unterrichtsbeginn des jeweiligen Schuljahres und wählt dabei zwei gleichberechtigte Klassenelternsprecherinnen oder Elternsprecher sowie bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Optional können auch noch zwei davon abweichende Vertreterinnen oder Vertreter für die Klassenkonferenz gewählt werden. Die Wahl gilt für die Dauer des Schuljahres und darüber hinaus bis zur ersten Klassenelternversammlung des kommenden Schuljahres. Das genaue Vorgehen regelt das Berliner Schulgesetz.
Die hauptamtlichen Klassenelternsprecherinnen oder Klassenelternsprecher leiten nach ihrer Wahl die mindestens zwei weiteren Klassenelternversammlungen des Schuljahres für das sie gewählt wurden, idealerweise in enger Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.
Die Gesamtzahl der an der Schule gewählten Klassenelternsprecherinnen und Elternsprecher bilden automatisch die GEV – die Gesamtelternvertretung. Die konstituierende Versammlung der Gesamtelternvertretung tagt spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn und wählt für das laufende Schuljahr eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Ausserdem entsendet die GEV auch jeweils mindestens zwei Klassenelternvertrerinnen oder Klassenelternvertrer (plus optional bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter) in die jeweiligen Gremien der Schule, die Fachkonferenzen, die Schulkonferenz sowie die Gesamtkonferenz. Darüber hinaus werden zwei gleichberechtigte Vertreterinnen oder Vertreter der Schule (plus optional bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter) für den Bezirks-Elternausschuss (BEA) Charlottenburg-Wilmersdorf gewählt.
Die GEV ist laut Schulgesetz beschlussfähig wenn mindestes ein Drittel ihrer gewählten Mitglieder anwesend ist.
Weitere Grundsätze für Wahlen finden sich hier.
Der aktuell gewählte GEV- Vorstand besteht aus:
- Dr. Vasiliki Amlow (Vorsitzende)
- Antonia Adel-Horowski (Stellvertreterin)
Für Fragen und Anregungen erreichen Sie uns jederzeit über die E-Mail-Adresse gev@lietzenseeschule.de
Wichtige Links
Hier finden Sie weitere Infos zu Mitwirkung von Schülern und Eltern an Schulen
Downloads
Wahlprotokoll für die Klassenelternversammlung (1343 Downloads)
Wahlprotokoll für die GEV (1206 Downloads)
Krankmeldung
Liebe Eltern, Sie können Ihre Kinder auch über die Homepage krankmelden:
https://lietzensee-grundschule.berlin/eltern/krankmeldung/
Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung.