Willkommen!
Liebe Eltern, willkommen auf der Seite der Lietzensee-Grundschule Berlin. Diese Seite und ihre Unterseiten enthalten wichtige Infos für Sie und Ihre Kinder sowie Links zu weiteren hilfreichen Seiten.
Elternarbeit an der Lietzensee-Grundschule

© 2018 by Juergen Arne Klein
Die Elternarbeit – sowohl in der GEV als auch in innenschulischen und schulübergreifenden Gremien – sehen wir als Unterstützung der Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern, sowie von Erzieherinnen und Erziehern und der Schulleitung an.
Unser gemeinsames Ziel ist die Verbesserung der Lernumgebung für unsere Kinder.
Ausserdem besteht die Möglichkeit über Klassenkonferenzen, Fachkonferenzen, die Schulkonferenz oder die Gesamtkonferenz in direkten, aktiven Austausch mit Lehrpersonal und Erzieher*Innen zu treten, sich über Lernkonzepte und Strategien zu informieren, Vorschläge einzubringen und gemeinsam mit diesen Probleme zu lösen.
Über Eltern-AGs haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, weiteres Wissen an alle Kinder der Schule heranzutragen und somit das Lernangebot der Schule zu bereichern.
Demokratische Mitbestimmung
Die Klassenelternversammlung (§ 89 Abs. 1 SchulG) besteht aus allen Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse, deren Kinder zum Beginn eines Schuljahres minderjährig sind. Sie tagt spätestens eine Monat nach Unterrichtsbeginn des jeweiligen Schuljahres und wählt dabei zwei gleichberechtigte Klassenelternsprecherinnen oder Elternsprecher sowie bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Optional können auch noch zwei davon abweichende Vertreterinnen oder Vertreter für die Klassenkonferenz gewählt werden. Die Wahl gilt für die Dauer des Schuljahres und darüber hinaus bis zur ersten Klassenelternversammlung des kommenden Schuljahres. Das genaue Vorgehen regelt das Berliner Schulgesetz.
Die hauptamtlichen Klassenelternsprecherinnen oder Klassenelternsprecher leiten nach ihrer Wahl die mindestens zwei weiteren Klassenelternversammlungen des Schuljahres für das sie gewählt wurden, idealerweise in enger Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer.
Die Gesamtzahl der an der Schule gewählten Klassenelternsprecherinnen und Elternsprecher bilden automatisch die GEV – die Gesamtelternvertretung. Die konstituierende Versammlung der Gesamtelternvertretung tagt spätestens sechs Wochen nach Unterrichtsbeginn und wählt für das laufende Schuljahr eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Ausserdem entsendet die GEV auch jeweils mindestens zwei Klassenelternvertrerinnen oder Klassenelternvertrer (plus optional bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter) in die jeweiligen Gremien der Schule, die Fachkonferenzen, die Schulkonferenz sowie die Gesamtkonferenz. Darüber hinaus werden zwei gleichberechtigte Vertreterinnen oder Vertreter der Schule (plus optional bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter) für den Bezirks-Elternausschuss (BEA) Charlottenburg-Wilmersdorf gewählt.
Die GEV ist laut Schulgesetz beschlussfähig wenn mindestes ein Drittel ihrer gewählten Mitglieder anwesend ist.
Weitere Grundsätze für Wahlen finden sich hier.
Der aktuell gewählte GEV- Vorstand besteht aus:
- Viola Simic (Vorsitzende)
- Antonia Adel-Horowski (Stellvertreterin)
- Vasiliki Amlow (Stellvertreterin)
Für Fragen und Anregungen erreichen Sie uns jederzeit über die E-Mail-Adresse gev@lietzenseeschule.de
Wichtige Links
Hier finden Sie weitere Infos zu Mitwirkung von Schülern und Eltern an Schulen
Hier finden Sie ein paar hilfreiche Videos über Elternrechte an Kitas und Schulen
Hier finden Sie die Ferientermine Berliner Schulen
Downloads
Wahlprotokoll für die Klassenelternversammlung (184 Downloads)
Wahlprotokoll für die GEV (170 Downloads)
Krankmeldung
Liebe Eltern, Sie können Ihre Kinder neuerdings auch über die Homepage krankmelden:
https://lietzensee-grundschule.berlin/eltern/krankmeldung/
Bitte beachten Sie dazu auch unsere Datenschutzerklärung.