Fragen und Antworten

Wie bekomme ich einen Betreuungsplatz?

Um die Nachmittagsbetreuung in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie einen gültigen Bedarfsbescheid vom Jugendamt. Nachdem dieser beantragt ist und Ihnen der Bescheid vorliegt, können Sie einen Termin vereinbaren, um einen Vertrag abzuschließen. Erst mit einem abgeschlossen Vertrag ist die Betreuung gewährleistet.

Was wird für ein Vertragsabschluss benötigt?

  • Der gültige Bedarfsbescheid.
  • Zum Termin müssen entweder beide Erziehungsberechtigte anwesend sein,

oder eine Kopie des Ausweises/Reisepasses sowie eine schriftliche Vollmacht des nicht anwesenden Elternteils vorgelegt werden.

Die Vollmacht sollte dazu berechtigen, dass alle nötigen Angaben, auch im Namen des nicht anwesenden Elternteils, schriftlich bestätigt werden können.

  • Bei Alleinsorgeberechtigten muss eine Negativbescheinigung vom Jugendamt oder ein entsprechendes Gerichtsurteil mitgebracht werden.
  • Ein Lichtbild des Kindes (in etwa Passbildgröße)
  • Verträge können nur mit einem Termin abgeschlossen werden.

Tipps:

Überlegen Sie sich, ab wann Sie Ihr Kind betreuen lassen wollen.

Wir empfehlen die Ferienzeit und die erste Woche vor der Einschulung, die Betreuung schon zu nutzen, um den Kindern einen guten Einstieg in das Schulleben zu ermöglichen. Der Beginn der Betreuungszeit muss in Ihrem Antrag beim Jugendamt angegeben werden.

Im Vorfeld können Sie sich schon mal Gedanken darüber machen, wen Sie als Abholberechtigte angeben wollen. Hierfür benötigen wir die vollständigen Namen und eventuell die dazugehörigen Telefonnummern.

Notieren Sie sich alle Fragen, damit Sie mit dem Gefühl, gut informiert worden zu sein, aus dem Gespräch gehen können.

Bitte beachten Sie unsere Schließzeiten.

Verträge sollten im besten Fall außerhalb der Schließzeit mit uns geschlossen werden.

Im Notfall können Verträge während der Schließzeit in unserer Geschäftsstelle abgeschlossen werden. Auch hierfür gilt eine vorherige telefonische Terminabsprache, Kontakte siehe unten.

Häufig gestellte Fragen:

Kann es passieren, dass alle Betreuungsplätze vergeben sind?

Vorausgesetzt Sie haben einen gültigen Bedarfsbescheid, gibt es für jedes Kind unserer Schule einen Betreuungsplatz.

Ab wann kann ich mein Kind im Schulhort betreuen lassen?

Die Betreuungszeit kann ab dem 01.08.2023 beginnen.

Was ist während der Ferienzeiten?

In dem Vertrag ist die Ferienbetreuung bis einschließlich Klassenstufe 4 enthalten.

Wie bekommt mein Kind ein warmes Mittagessen?

Ein kostenloses Mittagessen kann angemeldet werden. Dies gilt auch für Sonderessen bei Allergien oder Unverträglichkeiten.

Ab wann darf ich mein Kind abholen?

Da wir eine offene Ganztagsschule sind, dürfen Sie Ihr Kind nach Unterrichtsschluss jederzeit abholen.

Hilfreiche Informationen:

Abholberechtigte Personen müssen sich ausweisen, dies gilt in der ersten Zeit bis zu den Herbstferien auch für die Erziehungsberechtigten.

Die Kinder dürfen das Gelände nur verlassen, wenn eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorliegt.

Abholberechtigte oder das eigenständige Verlassen des Schulgebäudes kann nur durch eine schriftliche Genehmigung erfolgen. Telefonische Berechtigungen dürfen nicht berücksichtigt werden.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns, Sie bald persönlich kennenzulernen und besonders darauf Ihre Kinder bald bei uns begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Betreuungsteam der Lietzensee-Grundschule

Koordinierende Erzieherin: Isabell Samp Tel.: 0176 801 14 902

stellv. koordinierende Erzieherin: Danijela Poljaric Tel.: 0176 622 79 887

KuBiS Geschäftsstelle: 030/67 51 90 00