Die Aufsichtspflicht liegt immer bei der letzten PädagogIn bis zur übergabe an anderes pädagogisches Personal.
Die LehrerIn verlässt als letzte die Klasse, schließt die großen (unteren) Fenster und schließt die Klassenraumtür .
Schulkinder sind aus pädagogischer Sicht in der Lage, sich an Regeln zu halten und durchaus eigenständig, innerhalb des Schulgebäudes in der Lage, Wege zu beschreiten und / oder für kurze Momente innerhalb einer Schülergruppe alleine zu bleiben.
Die SchülerInnen dürfen nicht ohne Aufsicht auf dem Hof spielen.
Die SchülerInnen sollen nach dem Umziehen nicht alleine, ohne Aufsicht in die Turnhalle. Sie müssen an der Turnhallentür warten und dürfen die Turnhalle nur mit einer Aufsichtsperson betreten. Das gleiche gilt für alle anderen Fachräume ebenfalls (wie z.B. Kunst- und NAWI–Raum).
Am verabredeten Aufsichtsbereich ist die Aufsicht während der gesamten dafür vorgesehenen Zeit zu führen: bei Verhinderung ist dies anzusagen, damit von der Schulleitung für Ersatz gesorgt werden kann.
Am Ende der großen Pause schließt die aufsichtführende KollegIn alle Klassen ihres Aufsichtsbereiches auf.
Die Frühaufsicht ist ab 07.45 h zu führen.
Die nach der großen Pause in einer Klasse unterrichtende LehrerIn beaufsichtigt während der Regenpause die Klasse. Dies trifft auch zu, wenn während der großen Pause wegen einsetzenden Regens die Pause vorzeitig abgeklingelt werden muss.