Wochenbericht vom 30. September
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Lietzensee-Grundschule,
Unser Tag der offenen Tür rückt näher, damit auch der Anmeldezeitraum für unsere neuen Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2023/24. Alle zukünftigen Eltern die in unserem Einzugsgebiet wohnen und für deren Kinder unsere Schule die zuständige ist, haben sämtliche Anmeldeformulare bereits per Post erhalten, unter diesem KLICK finden Sie alle Formulare noch einmal gebündelt und vor allem auch das Anmeldeformular für unseren Hort.
Wir würden uns sehr freuen, Sie beim Tag der offenen Tür in unserer Schule begrüßen zu können. Ab neun Uhr können Sie mit unseren Schülerguides der 5. und 6. Jahrgangsstufen durch unser Haus gehen und Eindrücke von unserm Unterricht bekommen, unsere Fachräume kennenlernen, die Mensa, den Hof und die Turnhalle sehen. Die Führungen enden in der Aula. Dort bietet Ihnen ab 10:30 Uhr der Förderverein Kaffee und Kuchen an, eine weitere Gelegenheit für Sie, miteinander ins Gespräch zu kommen, ob mit anderen zukünftigen Eltern oder mit unseren engagierten Eltern vom Förderverein. Ab 11:30 Uhr beginnt in der Aula unsere Infoveranstaltung. Die Schul- und Hortleitung und weitere Kolleginnen aus den Klassenstufen 1 und 2 werden berichten und im Anschluss ist Zeit und Raum für Ihre Fragen. Im Interesse und zur Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler bitten wir Sie ausdrücklich, nicht alleine durchs Haus oder auf den Hof zu gehen. Vielen Dank dafür vorab.
Ein Wort zu Corona: Heute erreichte uns von der Senatsverwaltung die neue Corona-Verordnung („Zweite Basisschutzmaßnahmenverordnung“), die in den Berliner Schulen ab dem 1. Oktober 2022 gilt. Darin heißt es bezüglich der Testpflicht, dass bis auf Weiteres die derzeit geltenden Vorgaben hinsichtlich der Testpflicht bestehen bleiben: Die Testungen in den Schulen sind freiwillig. (…) Sofern dies aufgrund des Infektionsgeschehens erforderlich werden sollte, kann seitens Senatsbildungsverwaltung die verpflichtende Testung wieder angeordnet werden. Zur Maskenpflicht heißt es: Die Maskenpflicht wird gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nur dann angeordnet, wenn dies zur Aufrechterhaltung des geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs in der jeweiligen Schule erforderlich ist. (…) Die Anordnung einer Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist entsprechend den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr zulässig.
Der aktuelle Inzidenzwert liegt in Berlin bei 259, in Charlottenburg bei 261, Werte, die ohne Testpflicht, d. h. allein durch erkrankte Personen ermitteltet wurden und die im Steigen begriffen sind. Warten wir ab, wie es weitergehen wird.
Ihnen vorerst ein schönes langes Wochenende und bleiben Sie bitte gesund!
Ihr Schulleitungsteam