Ab sofort gelten neue Regelungen bezüglich der Inanspruchnahme der Notbetreuung:
Bei folgenden Berufen ist es ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):
Gesundheitsbereich (ärztliches Personal, Pflegepersonal und medizinische Fachangestellte, Reinigungspersonal, sonstiges Personal in Krankenhäusern. Arztpraxen, Laboren, Beschaffung und Apotheken)
Pflege
Polizei
Feuerwehr
Justizvollzug
Behindertenhilfe
Einzelhandel (Lebensmittel- und Drogeriemärkte)
Die Schul- und Hortleitungen entscheiden auf der Grundlage der Selbsterklärung.
Sollten Sie die Betreuung in Anspruch nehmen wollen, melden Sie Ihr Kind bitte über unser Sekretariat telefonisch unter der Nummer 030 30830630 oder per Email sekretariat@lietzensee.schule.berlin.de an.
Ihr Schulleitungsteam der Lietzensee-Grundschule